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   VGH Hessen, 30.11.1988 - 8 TH 4246/88   

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https://dejure.org/1988,2461
VGH Hessen, 30.11.1988 - 8 TH 4246/88 (https://dejure.org/1988,2461)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.11.1988 - 8 TH 4246/88 (https://dejure.org/1988,2461)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. November 1988 - 8 TH 4246/88 (https://dejure.org/1988,2461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zwangsvollstreckung: Zustellung der Zwangsmittelandrohung und Festsetzung an Rechtsanwalt - Fristbestimmung und Beitreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot des Betreibens einer Autowaschanlage an Sonntagen und Feiertagen; Anforderungen an die ordnungsgemäße Zustellung von Zwangsgeldfestsetzungen; Festsetzung von Zwangsgeld als Verwaltungszwang; Fristsetzungen zur Erfüllung der Verpflichtung aus Verwaltungakt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 452
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 28.04.1988 - 8 TH 1084/88

    Zweck des Feiertagsgesetzes und Begriff des Arbeitens - Verbot einer

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1988 - 8 TH 4246/88
    Die Antragstellerin war mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs dagegen angegangen und hatte außerdem vorläufigen Rechtsschutz zunächst bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Az.: V/3 H 3707/87, B. v. 25. Januar 1988) und anschließend bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Az.: 8 TH 1084/88, B. v. 28. April 1988) allerdings erfolglos begehrt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im einzelnen wird auf den Inhalt der das Eilverfahren betreffenden Gerichtsakten, auf die die Antragstellerin betreffenden Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin, die auszugsweise und in Ablichtung vorliegen, und auf den Inhalt der das vorangegangene Eilverfahren betreffenden Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az.: V/3 H 3707/87 mit den bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof entstandenen Vorgängen 8 TH 1084/88) Bezug genommen.

    Soweit behauptet wird, die Vollmacht beziehe sich nicht darauf, auch Zwangsgeldandrohungen entgegenzunehmen, folgt das Gegenteil aus der Vollmachtsurkunde selbst, denn dort (Bl. 24 d. A. V/3 H 3707/87 bzw. 8 TH 1084/88) heißt es u.a.:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1988 - 13 B 550/87
    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1988 - 8 TH 4246/88
    Die Antragstellerin hat selbst nicht vorgetragen, jede weitere Zwangsgeldandrohung sei wegen des sogenannten Kumulationsverbotes (§ 71 Abs. 2 HessVwVG) rechtswidrig, wenn nicht aufgrund der vorherigen Androhung das Zwangsgeld beigetrieben bzw. beizutreiben versucht werde (so OVG Koblenz, Beschluß vom 13. Januar 1988, 13 B 550/87, NVwZ 1988, 652).
  • OVG Hamburg, 29.12.1986 - Bs IV 700/86
    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1988 - 8 TH 4246/88
    Wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes wiederholt, so darf die Höhe des Zwangsgeldes gesteigert werden (OVG Hamburg, B. v. 29. Dezember 1986, Bs. IV 700/86 NVwZ 1987, 515).
  • VGH Hessen, 05.10.1979 - IV OE 36/77
    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1988 - 8 TH 4246/88
    Vielmehr haben erst die zahlreichen Zwangsgeldfestsetzungen in insgesamt 7 Verfügungen die Antragstellerin zur Einsicht gebracht, die Verstöße einzustellen, so daß von einer Befolgung der Grundverfügung in der zurückliegenden Zeit nicht die Rede sein kann (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 5. Oktober 1979, IV OE 36/77, ESVGH Bd. 30, 115, 119).
  • VGH Hessen, 12.04.1995 - 3 TH 2470/94

    Einstellung des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens im Falle der Durchsetzung von

    Die Antragsteller berufen sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf den Beschluß des 8. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 30.11.1988 - 8 TH 4246/88 - (NVwZ-RR 1989, 452).
  • VGH Hessen, 02.09.2004 - 6 TG 1549/04

    Verwaltungsvollstreckung; Durchsetzung von Unterlassungspflichten; Zwangsgeld;

    Die Gegenmeinung, die eine Festsetzung und Beitreibung des Zwangsgeldes auch dann noch für zulässig erachtet, wenn ein weiterer Verstoß gegen die Grundverfügung nicht mehr droht (so ausdrücklich: Engelhardt/App, Verwaltungs- Vollstreckungsgesetz/Verwaltungszustellungsgesetz, Kommentar, 6. Aufl., 2004, § 15 VwVG Rdnr. 14; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, 13.03.1998 - 2 L 60/95 -, Jurisdokument; OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1988 - 7 A 2555/87 -, NVwZ-RR 1990, 17, und 30.09.1992 - 4 A 3840/91 -, DÖV 1993, 398; OVG des Saarlandes, a.a.O.; einschränkend: OVG Bremen, 25.06.1970 - II A 6/68 - II BA 33/69 -, DVBl. 1971, 282; für den Fall beharrlicher Verstöße Hess. VGH, 30.11.1988 - 8 TH 4246/88 -, NVwZ-RR 1989, 452), verkennt den Charakter des Zwangsgeldes als Beugemittel im Gegensatz zur Strafmaßnahme.
  • OVG Bremen, 31.01.2024 - 2 S 30/24

    Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs; Zwangsgeldandrohung; Zuweisung

    Maßgeblich sind die Dringlichkeit des Vollzugs und die Möglichkeiten, die der Pflichtige zur Erfüllung seiner Verpflichtung hat (Hess VGH, Beschl. v. 30.11.1988 - 8 TH 4246/88, juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93

    Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer

    In diesen Fällen hat nach verbreiteter Auffassung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.11.1988 - 8 TH 4246/88 - Kreiling, Hessisches Verwaltungsvollstreckungsrecht, 1967, § 3 Erl. 3; App, KKZ 1988, 61 (64)) eine Beitreibung des bereits festgesetzten Zwangsgeldes zu unterbleiben.
  • VG Darmstadt, 09.05.2022 - 6 L 2189/21

    Anlagenbetreiber, Insolvenzverwalter

    Auch wenn eine Bezeichnung eines bestimmten Kalendertags hierbei nicht erforderlich ist, so muss sich der Lauf der Frist unzweideutig aus den Umständen ergeben (Hess. VGH, Beschluss vom 30.11.1988 - 8 TH 4246/88 -, juris, Rn. 19).
  • VG Darmstadt, 09.05.2022 - 6 L 2310/21

    Abfallbesitzer

    Auch wenn eine Bezeichnung eines bestimmten Kalendertags hierbei nicht erforderlich ist, so muss sich der Lauf der Frist unzweideutig aus den Umständen ergeben (Hess. VGH, Beschluss vom 30.11.1988 - 8 TH 4246/88 -, juris, Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1999 - 2 M 52/99

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer

    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Ansicht (Achterberg, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 22 V 2 c aa ; App KKZ 1988, 61, 63; Engelhardt/App, VwVG/VwZG, Anm. 5 a zu § 13; Heneke Jura 1989, 64, 69; Rudolph, a.a.O., S. 60) ist die Behörde nicht gehindert, bei der Androhung des höheren Zwangsgeldes parallel dazu auf die erste Androhung zurückzugreifen und das zunächst angedrohte Zwangsgeld festzusetzen und beizutreiben (VGH BW, Urt. v. 16.04.1994 - 8 S 52/94 -, NVwZ-RR 1995, 120, 121 f.; HessVGH, Beschl. v. 30.11.1988 - 8 TH 4246/88 -, NVwZ-RR 1989, 452; 453 und v. 12.04.1995 - 3 TH 2470/94 -, NVwZ-RR 1996, 361; 363; OVG NW, Urt. v. 30.09.1992 - 4 A 3840/91 -, DöV 1993, 398, 399, OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.03.1988, a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 02.11.2018 - 7 C 8/16

    Bodenordnung; Wertermittlung; Zwangsgeld; Vollstreckung

    Da die Zwangsgeldfestsetzung - wie oben ausgeführt - im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid vom 26. Februar 2016) rechtmäßig war, führt auch eine spätere Erfüllung der mit dem Zwangsgeld durchzusetzenden Pflicht - hier: der Pflicht zur Übergabe einer vollständigen Adressliste - und das Erreichen des Vollstreckungszwecks (§ 2a Abs. 1 Nr. 1 SächsVwVG), nicht zur Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldfestsetzung, sondern nur dazu, dass das festgesetzte Zwangsgeld nicht mehr beigetrieben werden kann (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30. November 1988 - 8 TH 4246/88 -, juris Leitsatz 5, Rn. 22 a. E.; Troidl in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl. 2017, § 15 VwVG Rn. 14; Sadler in: Sadler, VwVG/VwZG, 9. Aufl. 2014, § 15 VwVG Rn. 49; BFH, Urt. v. 29. April 1980 - VII R 4/79 -, juris Rn. 15).
  • VG Frankfurt/Main, 01.09.1995 - 15 E 2511/94
    In diesen Fällen hat nach weit verbreiteter Auffassung (vgl. Hess. VGH, NVwZ-RR 1989, 452; App, KKZ 1988, 61, 64) eine Beitreibung des bereits festgesetzten Zwangsgeldes zu unterbleiben.
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